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Vestischer Künstlerbund | Vorsitzende: Bernd Leistikow | Stellv. Vorsitzende: Caro Wysocki | Geschäftsführer: Prof. Dr. | Geschäftsstelle: c/o Kunsthalle Recklinghausen. | ||||||
![]() | Satzung Vestischer Künstlerbund Vereinigung der im Vest Recklinghausen geborenen, ansässigen oder tätigen Bildenden Künstlerinnen und Künstler aller Gattungen e. V.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Die Vereinigung führt den Namen »Vestischer Künstlerbund – Vereinigung der im Vest Recklinghausen geborenen, ansässigen oder tätigen Bildenden Künstlerinnen und Künstler aller Gattungen e. V.«. Sie ist im Vereinsregister eingetragen. Ihren Sitz hat sie in Recklinghausen. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.
§ 2 Zweck der Vereinigung Der Vestische Künstlerbund ist eine auf demokratischer Grundlage gebildete, ausschließlich gemeinnützige Vereinigung. Sie fördert die Bildende Kunst und die Kultur, indem sie die Bürgerschaft des Vestes Recklinghausen an die Bildende Kunst heranführt und einen fruchtbaren Austausch zwischen Künstlern und Bürgern des Vestes leistet. Dies soll erreicht werden durch - der Öffentlichkeit zugängliche - Ausstellungen, Diskussionen, Führungen, Atelierbesuche und Beratungen zu Fragen der Bildenden Kunst. Ferner fördert der Verein die Gemeinschaft der Künstler untereinander durch die gleichen Aktivitäten. Damit stellt die Vereinigung ihre Arbeit in den Dienst des kulturellen Lebens. Im Rahmen dieses Vereinszweckes und in Standesfragen vertritt die Vereinigung ihre Mitglieder. Die Künstlervereinigung verfolgt ihre Aufgabe parteipolitisch und konfessionell neutral. Eine über den Rahmen dieses gekennzeichneten Vereinszweckes hinausgehende wirtschaftliche Betätigung ist der Vereinigung nicht gestattet. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft Die Vereinigung besteht aus ordentlichen, fördernden und Ehrenmitgliedern. Jeder in § 1 genannte Bildende Künstler kann als ordentliches Mitglied aufgenommen werden. Darüber hinaus können geeignete Persönlichkeiten beitragsfrei aufgenommen werden (Ehrenmitgliedschaft). Jedes Mitglied kann Künstler für die Mitgliedschaft vorschlagen. Außerdem kann sich jeder Bildende Künstler unter Vorlage eigener Arbeiten um die Mitgliedschaft bewerben. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft wird beendet:
§ 5 Mitgliedsbeitrag Der Mitgliedsbeitrag und der Zahlungsmodus wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Mitglieder, die ihren Beitrag nicht entrichten, können nach Anmahnung ausgeschlossen werden. Der Beitrag der fördernden Mitglieder unterliegt der Selbsteinschätzung; Ehrenmitglieder sind zu einer Beitragszahlung nicht verpflichtet.
§ 6 Organe der Vereinigung Organe der Vereinigung sind: 1. Der Vorstand 1.1 Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB bilden der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Geschäftsführer. Jedes Vorstandsmitglied ist allein zeichnungs- und vertretungsberechtigt. 1.2 Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende dem Verein gegenüber verpflichtet, das Vorstandsamt nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden auszuüben. 1.3 Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. 1.4 Der Geschäftsführer verwaltet das Vereinsvermögen.
2. Der Beirat Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreise der Mitglieder einen Beirat von max. 4 Personen. Der Beirat organisiert zusammen mit dem Vorstand die Aktivitäten des Vereins und ist vor wichtigen Beschlüssen anzuhören.
3. Die Mitgliederversammlung In jedem Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) statt. Gegenstand der Jahreshauptversammlung ist u.a.: 1. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes Außerordentliche Mitgliederversammlungen können aus besonderen Gründen vom Vorstand einberufen werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn der vierte Teil der Mitglieder die Einberufung schriftlich, unter Angabe der Tagesordnung, verlangt. Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens 10 Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Den Vorsitz führt der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Jedes ordentliche Mitglied ist stimmberechtigt. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung die einfache Mehrheit der erschienenen ordentlichen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Über die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Protokollführer zu unterzeichnen und vom Vorsitzenden gegenzuzeichnen ist.
§ 7 Auflösung der Vereinigung Die Auflösung der Vereinigung kann nur auf schriftlichen Antrag, der von mindestens einem Viertel der or-dentlichen Mitglieder unterzeichnet sein muß, in einer unter Bekanntgabe des Zwecks einberufenen Mitgliederver-sammlung beschlossen werden. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Gleichzeitig ist über die Art der Liquidation und die Zahl der Liquidatoren zu beschließen sowie über deren Auftrag und Befugnisse. Das verbleibende Vereinsvermögen wird bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks der Städtischen Kunsthalle Recklinghausen zur Pflege ihrer Kunstsammlungen zur Verfügung gestellt.
§ 8 Inkrafttreten und Änderung der Satzung Diese Vereinssatzung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 28.05.1999 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der Vorstand | Aktivitäten und Ausstellungen des Vestischen Künstlerbundes 13.12.1958 Vestische Künstler stellen aus Eröffnung der ersten Ausstellung des Vestischen Künstlerbundes Recklinghausen in der Städtischen Kunsthalle Recklinghausen 19.1. – 23.2.1975 interieur · eingebung ↔_ umgebung 12.8. – 9.9.1979 Vestischer Künstlerbund Recklinghausen und Gäste aus Douai 15.3. – 12.4.1981 Veränderungen 15,1. – 12.2.1982 Vestischer Künstlerbund Recklnghausen 26.1. – 25.2.1986 ZeitStandOrt 13.9.1987 Videoprojekt THEATER 24.1. – 28.2.1988 KOPF-ÜBER – Vestische Kunst ’88 13.5.1988 Paris – eine Kunstreise des vkb Juni 1988 Der Vestische Künstlerbund zu Gast in Dordrecht/NL (Katalog) 3. – 24.11.1988 Der Vestische Künstlerbund präsentiert: 7. – 12.4.1989 ganz tief unten – ein Gesamtkunstwerk in der Tiefgarage der Kreissparkasse Recklinghausen 9.8. – 1.9.1989 Der Vestische Künstlerbund präsentiert: 9.9.1989 Benefizkunstversteigerung zugunsten der Fernsehlotterie „Die Goldene Eins“ Kunsthalle Recklinghausen 25.4. – 17.6.1990 Flagge zeigen 20.12.1990 Benefizkunstversteigerung „Solidarität mit Rußland“ 10.2. – 1.4.1991 Ohne Titel – Vestische Kunst ’91 1991 denk-mal 22.10. – 16.11.1991 NUTIDA TYSK KONST 26.3. – 23.4.1995 DIN A4 1. – 29.9.1996 gespannt 14.2. – 16.3.1997 gespannt2 20.9. – 19.10.1997 auftakt · zwei drittel ca. 20.2. – 22.3.1998 gespannt3 31.10. – 22.11.1998 gestempelt und zur Bearbeitung freigegeben 20.2. – 4.4.1999 xxxmultipleauflagenobjektexxx 7.6. – 31.8.1999 südlage 22.10. – 21.11.1999 /kost’ngroschen 25.2. – 2.4.2000 kleine gemälde 20.8. – 17.9.2000 geschmacksache|2|6|0|k 3.3. – 8.4.2001 handzeichnung 20.10. – 18.11.2001 ausgerollt | preis des vestischen künstlerbundes 2001 23.2. – 24.3.2002 neu | im vestischen künstlerbund 12.10. – 10.11.2002 JACKEWIEHOSE | preis des vestischen künstlerbundes 2002 6.7. – 7.9.2003 50 | 2003 50 jahre vestischer künstlerbund recklinghausen und preis des vestischen künstlerbundes 2003 6.7. – 7.9.2003 ARCHIV | 50 jahre vestischer künstlerbund recklinghausen Kreissparkasse Recklinghausen 24.10. – 22.11.2003 meridian 8° 28.2. – 27.3.2004 poł_udnik 18° 12.9. – 22.10.2004 Johannes Schlicker – ein Süder 16.10. – 22.11.2004 leporello | preis des vestischen künstlerbundes 2004 19.2. – 13.3.2005 DRUCKGRAPHIK 27.8. – 17.9.2005 KATTKEDICKEBARTEL 22.10. – 20.11.2005 1 : 10 | preis des vestischen künstlerbundes 2005 11.3. – 5.4.2006 organisch – anorganisch 6.7.2006 Besprechungszimmer – Situation I – James Larsen 20.8. – 27.8.2006 Peter Witucki | so – und nicht anders ! 21.10. – 19.11.2006 roundabout | preis des vestischen künstlerbundes 2006 17.11.2006 Kitsch oder Kunst? – Gestaltung des öffentlichen Raumes 5.2.2007 Besprechungszimmer – Situation II – Barbara Koch/Dirk Pleyer 24.2. – 18.3.2007 Portrait 7. – 28.4.2007 ... geprägt | Rainer Kleinschmidt. Bernd Leistikow, Udo Mathee 6.7.2007 Besprechungszimmer – Situation III – Peter Buchwald 9.10. – 14.10.2007 Gudrun Kattke/Silvia Liebig 20.10. – 18.11.2007 UFO | preis des vestischen künstlerbundes 2007 | ||||