Museen in Recklinghausen

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Publikationen des Ikonen-Museums Recklinghausen

Vorsitzender:

Heinz-Jürgen Weinrich

Stellv. Vorsitzende:

Magda Willems-Iven

Geschäftsführerin:

Dr. Eva Haustein-Bartsch

Geschäftsstelle:

EIKON
c/o Ikonen-Museum Recklinghausen
Kirchplatz 2 a
45657 Recklinghausen
T 02361/50-1941
F 02361/50-1942

Satzung EIKON als pdf-Datei (36kb)

Förderverein EIKON e. V.

Die Gesellschaft EIKON. Freunde der Ikonenkunst e.V. wurde 1958 als Förderverein des zwei Jahre zuvor eröffneten Ikonen-Museums in Recklinghausen gegründet. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Studium ostkirchlicher Kunst, besonders der Ikonen, zu fördern und zu pflegen und den interessierten Personenkreis zusammenzuführen.

Deshalb gibt EIKON eigene Publikationen wie ein halbjährlich erscheinendes Mitteilungsblatt sowie Kataloge heraus, unterstützt die Veröffentlichungen des Ikonen-Museums durch finanzielle Zuschüsse, organisiert Vorträge, Ausstellungen und andere Veranstaltungen. EIKON fördert das Ikonen-Museum durch den Ankauf von Ikonen und Fachbüchern, die Bereitstellung von Leihgaben für Ausstellungen und die finanzielle Unterstützung verschiedener Projekte. Besonders beliebt bei den Mitgliedern sind die von EIKON angebotenen Reisen zu den Zentren der ostkirchlichen Kunst.

Anträge zur Aufnahme als Mitglied sowie Informationen über weitere Vergünstigungen für Mitglieder von EIKON erhalten Sie in der Geschäftsstelle im Ikonen-Museum.

SATZUNG

 

§ 1

"EIKON. Gesellschaft der Freunde der Ikonenkunst" verfolgt den gemeinnützigen Zweck, das Studium ostkirchlicher Kunst, insbesondere der Ikonen, zu pflegen und zu fördern und die interessierten Persönlichkeiten zusammenzuführen. Der Erreichung dieses Zweckes soll insbesondere die Pflege des Gedankenaustausches, die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, die Herausgabe eigener Publikationen, die Durchführung von Vorträgen, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen sowie die Förderung des Ikonen-Museums Recklinghausen durch die Bereitstellung von Leihgaben und in sonstiger geeigneter Weise dienen.

 

§ 2

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 3

Mittel des Vereins dürften nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 4

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 5

Die "Gesellschaft der Freunde der Ikonenkunst e.V." wird in das Vereinsregister eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Recklinghausen.

 

§ 6

Als Geschäftsjahr der Gesellschaft gilt das Kalenderjahr.

 

§ 7

Die Organe der Gesellschaft sind:
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

 

§ 8

Mitglied der Gesellschaft kann jeder werden, der sich zu ihrem in § 1 genannten Zweck bekennt. Eine korporative Mitgliedschaft ist möglich.

Der Geschäftsführer bestätigt die Aufnahme; im Falle einer geplanten Ablehnung entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Erklärung des Mitglieds. Diese Erklärung muß spätestens sechs Wochen vor Ende des Kalenderjahres bei der Geschäftsführung eingegangen sein.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt im Ermessen des Mitglieds, jedoch wird der Mindestbeitrag von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt.

 

§ 9

Die Leistungen der Gesellschaft an ihre Mitglieder sind:
a) kostenloser Besuch der Sammlungen und Veranstaltungen des Ikonen-Museums Recklinghausen sowie freier Eintritt in die Museen der Stadt Recklinghausen und ermäßigter Eintritt in die Ausstellungen der Ruhrfestspiele.
b) Kostenlose Lieferung eines halbjährlich erscheinenden Mitteilungsblattes.
c) Erteilung von bibliographischen und anderen Auskünften sowie Bildnachweis gegen Entrichtung der Selbstkosten.
d) Benutzungsmöglichkeit der Diathek und des Bildarchivs des Ikonen-Museums.
e) Möglichkeit der Benutzung der Bibliothek des Ikonen-Museums und Ausleihe der verleihbaren Bücher.

 

§ 10

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Direktor des Ikonen-Museums in Recklinghausen als Schriftführer, dem Stadtdirektor der Stadt Recklinghausen als Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer. Geschäftsführer ist der Kustos des Ikonen-Museums Recklinghausen als Mitglied des Vorstandes.

Vertreten wird der Verein durch den ersten Vorsitzenden, vertretungsweise durch den Geschäftsführer oder Schriftführer. Von den genannten sind jeweils zwei gemeinsam zeichnungsberechtigt.
Der Vorstand führt alle Angelegenheiten der Gesellschaft, die nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.
Der Vorsitzende des Vorstands und sein Stellvertreter sowie die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorsitzende beruft ein und leitet die Sitzungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung und legt für beide die Tagungsordnung fest.

 

§ 11

Die Mitgliederversammlung soll einmal im Jahr, muß aber mindestens jedes zweite Jahr stattfinden. Außerordentliche Mitgliederversammlungen beruft der Vorstand ein, wenn es das Interesse der Gesellschaft erforderlich macht oder wenn mehr als ein Zehntel der Mitglieder es wünscht.
Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens 21 Tage vorher unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Tagungsordnung durch schriftliche Einladung einzuberufen.
Die Mitgliederversammlung berät und faßt Beschluß über:
a) den Jahresbericht
b) den Rechenschaftsbericht
c) die Entlastung des Vorstandes
d) die Wahl und Abberufung des Vorstandes
e) Änderung der Satzung
f) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
g) Vorlagen des Vorstandes und Anträge von Mitgliedern
h) Auflösung der Gesellschaft

Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Für Satzungsänderungen und zur Auflösung der Gesellschaft ist eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen erforderlich. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist. Wichtige Anträge, vor allem solche, über die nur mit Zweidrittelmehrheit Beschluß gefaßt werden kann, müssen den Mitgliedern bei der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. In diesen Fällen können die an der Teilnahme der Versammlung verhinderten Mitglieder von ihrem Stimmrecht schriftlich Gebrauch machen.
Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Leiter der Versammlung und dem Geschäftsführer zu beurkunden ist.

 

§ 12

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Recklinghausen und ist für die Ergänzung des Bestandes des Ikonen-Museums zu verwenden.

Satzung EIKON als pdf (36 kb)
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